eLearning-Kurs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung - Was Tierarztpraxen beachten müssen
(29.11.2018) Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Damit sind zahlreiche Änderungen der bislang geltenden Datenschutzbestimmungen einhergegangen, die sich auch auf die Arbeitsabläufe von Tierarztpraxen und -kliniken ausgewirkt haben.
Neben den Maßnahmen zum Gewährleisten des Datenschutzes mussten auch personelle Verantwortlichkeiten neu festgelegt und ggf. ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Sollte die Kontrollbehörde Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen aufdecken, drohen dem betroffenen Unternehmen empfindliche Geldstrafen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
In der Online-Fortbildung vonMyvetlearn.de
Datenschutz-Grundverordnung - Was Tierarztpraxen beachten müssen (3
ATF-Stunden) gehen die RAin Gabriele Moog (bpt) und der RA Dr. Dennis
Voigt auf die datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge im Praxisalltag
ein.
Dazu gehört die Erhebung der Daten, die Datenspeicherung
und -sicherung ebenso wie die Auskunft über die erhobenen Daten und den
Verwendungszweck.
Bei dem Vortrag von Dr. Voigt handelt es sich um eine Videoaufzeichnung seines Seminars, das auf dem bpt-Kongress in Hannover 2018 aufgenommen wurde.
Die Online-Fortbildung ist im Rahmen einer Kooperation von ATF, bpt und Vetion.de entstanden, weshalb diese Online-Fortbildung bpt-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung steht.
Mehr Informationen, das Programm und die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie unter www.Myvetlearn.de