Nutztierpraxis Aktuell (NPA) Nr. 45

(08.07.2013) Die gerade frisch erschienene Nutztierpraxis Aktuell (NPA) Nr. 45 aus der Schriftenreihe der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) greift erneut Themen auf, um dem bestandsbetreuenden Tierarzt in seiner Arbeit auf den landwirtschaftlichen Betrieben behilflich zu sein, mittels entsprechender Präventivmaßnahmen den Einsatz von Arzneimitteln, insbesondere den Antibiotikagebrauch, reduzieren zu können und das Tierwohl zu optimieren.

Es ist das politische Ziel, den Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung zu senken. Diesbezüglich hat sich aktuell der Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes geeinigt, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu senken.

Das Gesetz wird zum 1.1.2014 in Kraft treten. Nutztierhalter (Rinder-, Schweine- und Geflügelbauern – aber auch Fischzuchten) müssen sich zukünftig an der durchschnittlichen Anwendungshäufigkeit von Antibiotika orientieren.

Bei einem höheren Antibiotikagebrauch als der Durchschnitt müssen sie mit dem Hoftierarzt und gegebenenfalls auch mit den Veterinärbehörden so genannte Minimierungsmaßnahmen einleiten, die insbesondere z. B. das Stall- und Hygienemanagement des Betriebes mit kontrollieren, um die allgemeine Tiergesundheit im Betrieb zu verbessern.

Durch den Vergleich mit den besten Betrieben (hoher Tiergesundheitsstatus bei minimalem Arzneimitteleinsatz) soll die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes reduziert werden, was letztendlich auch einen Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz leistet.

Damit hat der Staat einen genauen Überblick über den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung und kann entsprechende Maßnahmen auf den Betrieben anordnen, wenn ein übermäßiger Einsatz von Arzneimitteln erfolgt.

Was letztendlich aus der bisherigen Behandlungsdatenflut zu der privaten Organisation QS wird, steht in den Sternen. Landwirte, die QS-Mitglied sind, müssen alle antibiotischen Behandlungen der Tiere melden, um auch hier bei QS entsprechende Auswertungen des Antibiotikaeinsatzes zu erstellen. Ob eine privatwirtschaftliche AB-Datenbank neben einer stattlichen Dateinbank noch Sinn macht, muss hinterfragt werden.

Die Arzneimittelgesetz-Novelle sollte auch Vorbild für die Humanmedizin sein, denn hier muss der Antibiotikagebrauch mindestens genauso kritisch gesehen werden wie in der Tierhaltung.

Die Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) im münsterländischen Horstmar-Leer betreibt seit über 10 Jahren Fort- und Weiterbildung für Landwirte und Tierärzte, um über entsprechende Vorbeugemaßnahmen den hohen tiergesundheitlichen Status und das Tierwohl der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten, bzw. zu verbessern. Im letzten Jahr besuchten über 6.000 Fachleute der Tierproduktion (Tierärzte, Landwirte, Berater) Fortbildungsveranstaltungen der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA).

Gesunde Tiere brauchen kaum Arzneimittel, wie AVA-Gründer und Leiter, Fachtierarzt und Agrarwissenschaftler Ernst-Günther Hellwig, erläutert. Und in der aktuellen Nutztierpraxis Aktuell(NPA) Nr. 45, die sich gerade in der Auslieferung an die über 3000 Abonnenten befindet, leisten die Autoren wichtige Beiträge zu einer gesunden Tierproduktion, letztendlich zum Wohl der Tiere und der Verbraucher.



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