Webinar: Immunmediierte hämolytische Anämie beim Hund
(23.08.2021) Dr. Vera Geisen spricht am 26. August 2021 um 19:30 zum Thema "Immunmediierte hämolytische Anämie beim Hund Diagnostik und Therapie nach dem Consensus Statement"
Live-Webinar der Münchner Kleintierreihe beschäftigt sich Dr. Vera Geisen mit der Diagnostik und Therapie der IMHA nach dem aktuellen Consensus Statement.
Immunmediierte hämolytische Anämie (IMHA) ist eine häufige und gefürchtete hämatologische Erkrankung bei Hunden und Katzen. Der Zustand der Tiere ist oftmals sehr kritisch und bis zu 50 % der Tiere sterben daran.
An einer IMHA erkranken vor allem Hunde im jungen Erwachsenen-Alter. Weibliche Hunde und bestimmte Rassen, wie z. B. Cocker Spaniel, Springer Spaniel, Bobtail und Pudel, sind häufiger betroffen.
Bei den betroffenen Tieren werden die roten Blutkörperchen zerstört, und die Patienten zeigen Symptome einer Blutarmut (Anämie), wie blasse Schleimhäute, Schwäche, schneller, pochender Puls, schnelle Atmung sowie Gelbsucht (Ikterus).
Für Tierärztinnen und Tierärzte ist es daher sehr wichtig, auf dem neuesten Wissensstand zu sein, um diese Erkrankung sicher diagnostizieren und bestmöglich behandeln zu können.
Dr. Vera Geisen studierte Tiermedizin an der
Justus-Liebig-Universität in Gießen und promovierte an der
Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Ihre Residency in der Inneren Medizin der Kleintiere im Rahmen des European College of Veterinary Internal Medicine absolvierte sie 2004-2008 an der Medizinischen Kleintierklinik der LMU München und am Small Animal Veterinary Teaching Hospital der University of Georgia in Athens (USA).
Seit 2009 arbeitet sie an der Medizinischen Kleintierklinik als internistische Oberärztin. Sie ist Diplomate des European College of Veterinary Internal Medicine (EBVS® European Veterinary Specialist in Small Animal Internal Medicine) und Fachtierärztin für Innere Medizin der Kleintiere. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Hämatologie bei Hunden und Katzen.
Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 26. August 2021 um 19.30 Uhr
ATF‐Anerkennung nach §10 der ATF‐Statuten: 2 Stunden