Zum Stand des niedersächsischen Tierschutzplans
(05.09.2012) Die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des niedersächsischen Tierschutzplanes waren jetzt Thema eines Besuches von Landwirtschaftsminister Gert Lindemann auf dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo).
Dr. Christian Sürie gab in Ruthe einen Einblick in die Kernfragestellungen des Tierschutzplanes und den derzeitigen Stand der Forschung. Bei einem Rundgang durch die Tierhaltungen erläuterte der Leiter des Lehr- und Forschungsgutes unter anderem die Erfahrungen in Bezug auf das Schnabelkürzen bei Legehennen.
Landwirtschaftsminister Gert Lindemann auf dem Lehr- und Forschungsgut in Ruthe
Die TiHo hat die wissenschaftliche Begleitung der Projekte, die derzeit in elf Pilotbetrieben umgesetzt werden, übernommen. Insgesamt stehen für die Projekte 108.000 Euro zur Verfügung.
Die bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden Betrieben sind noch uneinheitlich: Während sich die Tiere mit ungekürzten Schnäbeln in einem Pilotbetrieb gut entwickeln, treten in anderen Fällen zum Teil Schwierigkeiten mit Federpicken auf auch wenn ein Angebot an Beschäftigungsmaterial zur Verfügung steht.
Minister Lindemann: Hier ist weitere Forschung notwendig. Es darf nicht dazu kommen, dass wir ein Tierschutzproblem durch ein anderes ersetzen.
Im Anschluss an den Besuch in Ruthe ging es in einen konventionellen Schweinemastbetrieb in der Nähe von Nienburg. Der Landwirt, Henning Stelling, ist unter anderem in der Ebermast aktiv und verzichtet bei seinen Mastschweinen zum Teil auf das Kupieren der Schwänze. Henning Stelling setzt in diesem Zusammenhang aus eigener Initiative auf Beschäftigungsmaterial sowie auf eine verringerte Besatzdichte.
In diesem Zusammenhang machte Minister Lindemann darauf aufmerksam, dass sein Haus Untersuchungen unterstütze, die eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für die Landwirte zur Verfügung stellen sollen.
Mein Haus hat kürzlich zwei Projekte bewilligt, die eine Antwort darauf finden sollen, unter welchen Bedingungen die Mast ohne das Kupieren der Schwänze möglich ist, so Lindemann. Beide Projekte eines unter der Leitung des Friedrich-Löffler-Instituts und eines unter Leitung der TiHo starten im Herbst.
Minister Lindemann sagte abschließend: Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung werden wir nicht mit einem großen, sondern mit vielen kleinen, wissenschaftlich fundierten Schritten erreichen. Niedersachsen geht mit dem Tierschutzplan, der verschiedene Zeithorizonte für die insgesamt 42 Maßnahmen berücksichtigt, voran und diesen Weg werden wir auch zielstrebig weiter gehen.
Zum Hintergrund des Tierschutzplanes
Niedersachsen ist ein Kerngebiet der Nutztierhaltung in Europa. Daher sieht sich die Landesregierung in der Verantwortung, den Tierschutz weiter auszubauen. Dazu ist von Landwirtschaftsminister Gert Lindemann Anfang 2011 ein Arbeitsprogramm, der Tierschutzplan Niedersachsen, ins Leben gerufen worden.
Das Ziel des Tierschutzplanes Niedersachsen ist, gesellschaftlich akzeptierte und vom Tierhalter leistbare Haltungsbedingungen für Nutztiere zu etablieren, die das Tierwohl belegbar gewährleisten und das Vertrauen des Verbrauchers in die so erzeugten Lebensmittel stärken.
Der Tierschutzplan umfasst für zwölf Tierarten bzw. Nutzungsgruppen über 40 tierschutzrelevante Schwerpunktthemen. Unter anderem sollen Wege gefunden werden, um schmerzhafte Eingriffe an Tieren, wie etwa das Absetzens des Schwanzes bei Schweinen oder das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, zu vermeiden.
Struktur des Lenkungsausschusses
Der Tierschutzplan wird vom Lenkungsausschuss Tierschutzstrategie begleitet. Ihm gehören Mitglieder aus folgenden Organisationen an:
- Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
- Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.
- Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN)
- Niedersächsische Geflügelwirtschaft e.V. (NGW)
- Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VdF)
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit