Neue Leitlinie für essbare Insekten des BMGF gemeinsam mit Vetmeduni Vienna

(19.04.2017) Die einen ekeln sich davor, für andere wiederum sind sie ein wertvolles Nahrungsmittel. Der Trend Insekten als Nahrungs- und Genussmittel für Menschen, statt nur als Tierfuttermittel zu verwenden, hat auch Europa erreicht.

Viele der Tiere gelten aufgrund ihres hohen Nährstoffgehaltes als gesund. Als mögliche, neue Nahrungsmittel müssen sie jedoch zum Schutz der Konsumenten als essbar gekennzeichnet sein und bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen.

Diese Vorgaben wurden nun vom Bundesministerium für Frauen und Gesundheit (BMGF) gemeinsam mit dem Institut für Fleischhygiene, sowie dem Messerli Forschungsinstitut der Vetmeduni Vienna erarbeitet und in einer Leitlinie zusammengefasst.

Ein Team der Vetmeduni Vienna um Isabella Pali-Schöll und Friedrich Bauer erarbeitete gemeinsam mit dem BMGF den Leitfaden für essbare Insakten; Bildquelle: AGES Akademie
Ein Team der Vetmeduni Vienna um Isabella Pali-Schöll und Friedrich Bauer erarbeitete gemeinsam mit dem BMGF den Leitfaden für essbare Insakten

Damit kann zukünftig die Sicherheit beim Verzehr der essbaren  Insekten, auch im Hinblick auf bislang unerforschte Allergierisiken, gewährleistet werden.

Insekten werden im europäischen Raum bislang entweder wie die Bienen als nützlich, oder zumeist als ekelig oder lästig empfunden. In anderen Teilen der Welt, wie in Afrika oder Asien, gelten sie dagegen, aufgrund des hohen Eiweißgehalts, als proteinreiche Nahrungsquelle oder Delikatesse.

So findet man auf asiatischen Märkten viele Stände, die frittierte Heuschrecken, Zikaden oder Käfer als Snack anbieten. Insekten werden aber mittlerweile auch in Europa und somit Österreich immer öfter als Nahrungs- oder Genussmittel angeboten.

Wie bei jedem Nahrungsmittel müssen jedoch Sicherheit und Verträglichkeit gewährleistet, sowie das Gesundheitsrisiko für den Konsumenten, etwa durch Giftstoffe oder Allergene, abschätzbar sein.

Essbare Insekten werden innerhalb der EU als sogenanntes „Novel-Food“ eingestuft, da sie vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt wurden. Ihre Sicherheit muss vor einem Inverkehrbringen erst belegt werden.

Leitfaden des BMGF für Handel und Verzehr essbarer Insekten unter Mitarbeit der Vetmeduni Vienna erstellt

Ganze Insekten und ihr Inverkehrbringen als Lebensmittel fällt erst ab 1. Jänner 2018 unter die Novel Food Verordnung ((EU) 2015/2283). Aufgrund einer Übergangsfrist müssen sie auch erst mit Beginn 2020 ein Zulassungsverfahren durchlaufen, um ihre Sicherheit zu belegen.


Essbare Insekten sind bald nicht mehr nur in Asien und Afrika ein Snack. Ein neuer Leitfaden sorgt dafür, dass dieser Snack ohne Risiko konsumiert werden kann
Damit war es nötig, für bis dahin bereits vertriebene, ganze essbare Insekten eine eindeutige Regelung zu erstellen.

Das Bundesministerium für Frauen und Gesundheit beauftragte deshalb eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Instituts für Fleischhygiene und Mitarbeit von AllergieexpertInnen des Messerli Forschungsinstitutes der Vetmeduni Vienna mit der Erstellung einer Leitlinie.

In dieser neu veröffentlichten Leitlinie ist festgehalten, dass für Insekten als Nahrungsmittel ihre Erkennbarkeit gegeben sein muss. Auf der Verpackung sollen außerdem Hinweise zu Art und Verarbeitung angegeben werden. Selbstverständlich müssen die mikrobiologische und toxikologische Sicherheit der essbaren Insekten gewährleistet sein.

„Sie müssen also auf Erreger, wie Bakterien oder Viren, und Giftstoffe getestet sein“, erklärt Arbeitsgruppenleiter Friedrich Bauer vom Institut für Fleischhygiene.

Angeregt durch die Ausarbeitung der Leitlinie werden auf seinem Institut Untersuchungen zur Haltbarkeit und dem Vorkommen von biologischen Schadstoffen wie biogenen Aminen durchgeführt.

Eine Erweiterung der Leitlinie in Hinblick auf Fütterung und Haltung von Insekten ist ebenfalls angedacht, beschreibt Bauer die geplante Vorgangsweise.

Nahrungsmittelallergien durch Insekten noch unerforscht, Kreuzreaktionen bei Allergikern möglich

„Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das mögliche Allergiepotential von proteinreichen Insekten“, sagt Isabella Pali-Schöll vom Messerli Forschungsinstitut. Es besteht laut der Expertin für Nahrungsmittelallergien ein hohes Risiko, dass Patienten mit Allergie gegen Krustentiere wie Shrimps, oder gegen Hausstaubmilben eine Kreuzreaktion gegen Insekten wie Mehlwürmer und Wanderheuschrecke erleiden können.

„Die Erforschung weiterer Kreuzreaktionen sowie den Einfluss der Verarbeitung von Insekten untersuchen wir gerade in Kooperation mit der Universität für Bodenkultur Wien“, so Pali-Schöll. Die konkrete Zahl zu Nahrungsmittelallergien gegen Insekten ist derzeit völlig unbekannt.

Download: Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel


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