Veterinärmedizinische Universität Wien beschließt Einführung von Studiengebühren
(31.05.2012) An der Veterinärmedizinischen Universität Wien werden ab Wintersemester 2012/2013 wieder Studiengebühren eingehoben. Der Senat hat einstimmig in seiner Sitzung vom 30. Mai 2012 dem entsprechenden Antrag des Rektorats zur Satzungsänderung zugestimmt.
Die Entscheidung betrifft Studierende aus Nicht-EU-Ländern und Langzeit-Studierende; die Höhe der Studiengebühren beträgt 363,36 Euro je Semester. Dies entspricht somit der alten Studiengebührenregelung.
Diese 2008 beschlossene Studiengebührenregelung wurde im März dieses Jahres aufgrund eines Gutachtens aufgehoben und von der Bundesregierung nicht zeitgerecht repariert. Der Veterinärmedizinischen Universität Wien entgehen dadurch Einnahmen von jährlich 224.000 Euro.
Alle Einnahmen durch die Wiedereinführung der Studiengebühren kommen der Lehre zugute. Ein Teil der Einnahmen fließt in einen Sozialfonds, der von der HochschülerInnenschaft der Veterinärmedizinischen Universität Wien für besondere Härtefälle errichtet wird.
In Anbetracht der kritischen finanziellen Situation der Universitäten können wir es uns nicht erlauben, auf Einnahmen zu verzichten. Die Universitäten brauchen aber Rechtssicherheit, daher appelliere ich einmal mehr an die Politik, die rechtliche Situation zu klären, betont Rektorin Sonja Hammerschmid.