VUW: Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil
(30.06.2005) Aufgrund des Urteilsspruchs des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juli 2005 ergeben sich für die Zulassung zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Wintersemester 2005/2006 nachstehende Auswirkungen:
Die Zulassung zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Wintersemester 2005/2006 macht eine Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Schriftlich einzureichende Bewerbungsunterlagen im Original oder in beglaubigter Abschrift sind: 1. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife durch ein inländisches Reifezeugnis oder eine österreichische Studienberechtigungsprüfung oder eine österreichische Berufsreifeprüfung 2. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife durch ein EU/EWR-Reifezeugnis, sofern dieses einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist 3. Nachweis der besonderen Universitätsreife für das gewählte Studium 4. Nachweis weiterer Formalkriterien (§ 63 UG 2002) für eine Studienzulassung 5. Lebenslauf 6. Motivationsschreiben
Die Bewerbungen sind an das
Studienreferat der VUW, Veterinärplatz 1, A-1210 Wien zu richten.
Bewerbungsfrist: 01.08. - 26.08.2005, 12 Uhr (Datum des Poststempels)
Im anschließenden Auswahlverfahren um einen Studienplatz können nur innerhalb der Bewerbungsfrist eingebrachte Bewerbungen berücksichtigt werden, die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen ist dabei unerheblich.
Für eine vollständige Bewerbung ist auch die Online-Vorerfassung der personenspezifischen Daten erforderlich.
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis zur formalen Zulassung der Studierenden innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist (1.9.2005 - 30.9.2005) oder der Nachfrist (01.10. - 30.11.2005) führt. Weitere Einzelheiten zum Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren werden in den amtlichen Mitteilungen kundgemacht.