
Homöopathie-Petition der IAVH an die EU
Der Einsatz von Naturheilkunde bei Tieren muss ohne weitere Einschränkungen erhalten bleiben – tausende homöopathische Arzneien könnten in Zukunft für Tiere nicht mehr verfügbar sein!
Naturheilkundliche Heilmittel wie Homöopathika, Phythotherapeutika und anthroposophische Arzneimittel werden aufgrund zahlreicher Behandlungserfolge immer populärer. Viele Heim-, Sport- und landwirtschaftliche Nutztiere profitieren durch ihre Verschreibung.
Die Verschreibung solcher Medikamente verbessert aber nicht nur deren Lebensqualität, sondern ihr Einsatz verringert auch den Einsatz von Antibiotika. Naturheilkundliche Arzneimittel verursachen (mit wenigen Ausnahmen) keine Rückstände in Fleisch, Milch, oder Absonderungen der Tiere (und Menschen).
Die EU hat in der Regulation EU 834/07 ihre Präferenz für den Einsatz von homöopathischen und phythotherapeutischen Arzneimitteln in der Bio-Landwirtschaft etabliert. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn auf die spezifischen Besonderheiten homöopathischer und phytotherapeutischer Medikamente Rücksicht genommen wird.
Einige der Formulierungen im abzustimmenden Vorschlag der geplanten EU-Verordnung COM(2014)558 ignorieren diese Besonderheiten. Durch diese teils widersprüchlichen oder ungenauen Formulierungen werden derartige Erschwernisse kreiert, die zum Verschwinden dieser Therapien führen können. Dies entspricht nicht dem Wunsch vieler TierärztInnen und TierhalterInnen in der EU.
Die GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin), die IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy) und das ECH (European Committee for Homeopathy) fordern daher, dass der in dieser Form vorliegende Entwurf nicht vom Europäischen Parlament angenommen wird.
Folgende Punkte gehören davor berücksichtigt:
- Die bestehende Vielfalt der naturheilkundlichen Therapieverfahren mit ihren Traditionen in Europa muss erhalten bleiben bzw. sichergestellt werden.
- Zulassungen und Registrierungen, die gemäß der Verordnung 726/2004 oder gemäß der Richtlinie 2001/82/EG erteilt oder von der Richtlinie 2001/82/EG anerkannt wurden, müssen fortbestehen (z.B. homöopathische oder pflanzliche Tierarzneimittel).
- Neben homöopathischen Tierarzneimitteln müssen explizit auch pflanzliche Zubereitungen als Tierarzneimittel genannt und anerkannt werden.
- Der Einsatz naturheilkundlicher Arzneimittel durch Tierärzte, insbesondere auch bei Nutztieren, muss erheblich erleichtert werden.
- Der Begriff „immunologische homöopathische Produkte“ ist völlig unklar und in keinem anderen pharmazeutischen oder juristischen Text zu finden. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Absatz „Immunologische homöopathische Produkte können nicht nach dem vereinfachten Verfahren registriert werden, da immunologische Arzneimittel in hoher Verdünnung eine Reaktion auslösen können.“ gestrichen werden.
- Homöopathische Einzelmittel müssen weiterhin für Menschen und Tiere ident behandelt werden, da sie 100% ident sind. Die Definition „Homöopathische Tierarzneimittel“ sollte daher nicht für registrierte homöopathische Einzelmittel (die in Herstellung, Qualitätsstandards und Anwendung für Mensch und Tier ident sind) angewendet werden.
- Die Bezeichnung „Homöopathische Tierarzneimittel“ sollte einzig für die zugelassenen homöopathischen Arzneispezialitäten mit spezieller Indikation für Zieltierarten gelten. Alle Tiere sollen von TierärztInnen mit allen am europäischen Arzneimittelmarkt befindlichen homöopathischen Arzneimitteln behandelt werden dürfen (ausgenommen jener, die gemäß Verordnung (EU) 37/2010 für Lebensmittel liefernde Tiere verboten sind).
- Eine eigens für Tiere vorgesehene Registrierung der derzeit generell registrierten Homöopathika, die seit jeher in der Human- und Veterinärmedizin gleichermaßen bewährt eingesetzt werden, würde aus wirtschaftlichen Gründen kaum durchgeführt werden.
Link zu den Petitionen:
https://secure.avaaz.org/de/petition/Das_EU_Parlament_Die_Richtlinie_200182EG_nicht_aendern/?eaxJUdb
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