Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

(13.09.2015) Die EFSA bestätigt, dass die Spritzanwendung von neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt.

Die Behörde hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und berücksichtigte dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgut-Behandlungen und Granulat.

EFSA In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden.

Die Schlussfolgerungen entsprechen jenen, zu denen die EFSA vor zwei Jahren gelangte, als sie die von den drei Substanzen ausgehenden Risiken für Bienen durch den Einsatz zur Saatgutbehandlung bzw. als Granulat bewertete.

Die Europäische Kommission ersuchte die EFSA um die Bewertung aller sonstigen Anwendungen, nachdem sie im Jahr 2013 strengere Auflagen für den Einsatz von Neonikotinoiden verordnet hatte.

Die Verwendung der drei Substanzen zur Saatgut- oder Boden-Behandlung ist derzeit bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide außer Wintergetreide nicht zulässig; ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus.

Der Einsatz der Substanzen zur Blattbehandlung bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, sowie bei Getreide ist – außer in Gewächshäusern oder nach der Blüte – verboten.

Weitere Schritte

Bei Einführung der Auflagen erklärte die Kommission, dass sie innerhalb von zwei Jahren eine Auswertung etwaiger neuer wissenschaftlicher Informationen zu den Risiken für Bienen durch den Einsatz der drei Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung und als Granulat in die Wege leiten würde.

Im Rahmen dieses Prozesses hat die EFSA nationale Behörden, Forschungseinrichtungen, Industrie und sonstige interessierte Kreise aufgerufen, einschlägige neue Informationen einzureichen.

Sämtliche Informationen sollten bis zum 30. September 2015 vorliegen. Nach Erhalt eines weiteren diesbezüglichen Mandats der Europäischen Kommission wird die EFSA dann das Material auswerten und Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine aktualisierte Risikobewertung formulieren.



Weitere Meldungen

Blick in ein parallelisiertes Hochdurchsatz-Messgerät zur dynamischen Echtzeit-Messung intrazellulärer Calcium-Konzentrationen; Bildquelle: NMI Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut in Reutlingen

Verheerende Auswirkungen von Insektenvernichtungsmittel

Neonicotinoide beeinflussen menschliche Neurone und schädigen potentiell somit nicht nur Insektenzellen
Weiterlesen

Brutbereich der Bienen; Bildquelle: Paul Siefert

Honigbienen: Pflanzenschutzmittel stört Brutpflegeverhalten und Larven-Entwicklung

Durch eine neu entwickelte Videotechnik konnten Wissenschaftler der Goethe-Universität Frankfurt am Institut für Bienenkunde der Polytechnischen Gesellschaft erstmals die komplette Entwicklung einer Honigbiene im Bienenstock aufzeichnen
Weiterlesen

Eine Varroa destructor Milbe auf dem Thorax einer experimentellen Europäischen Honigbiene, Apis mellifera.; Bildquelle: Geoffrey R. Williams

Kombination von Insektengift und Milben schwächt Honigbienen

Forschende des Instituts für Bienengesundheit der Universität Bern haben entdeckt, dass ein Zusammenwirken zwischen der Milbe Varroa destructor und Neonikotinoiden die Lebensdauer von Honigbienen beeinträchtigt
Weiterlesen

Überprüfung der Volksstärke der Honigbienen neben einem Rapsfeld. Die anfangs 96 Völker wurden von einem professionellen Imker gestellt und danach immer von derselben Person inspiziert.; Bildquelle: Maj Rundlöf

Feldversuch mit Neonicotinoiden: Honigbienen sind deutlich robuster als Hummeln

Das Insektengift Clothianidin wirkt im Freiland bei verschiedenen Bienenarten unterschiedlich
Weiterlesen

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Notfall-Zulassung für insektenschädliches Neonikotinoid Acetamiprid

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erläutert die Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels Carnadine
Weiterlesen

Bundeslandwirtschaftsminister

Neue Verordnung schützt dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat eine Verordnung unterzeichnet, mit der er den Bienenschutz weiter stärkt: Bienen werden dadurch dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt
Weiterlesen

Eine frisch geschlüpfte Drohne (männliche Honigbiene) auf einer Wachswabe.; Bildquelle: Geoffrey Williams, Universität Bern / Agroscope

Zwei Neonikotinoide beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit von männlichen Honigbienen

Die Fortpflanzungsfähigkeit von männlichen Honigbienen, den Drohnen, kann durch zwei Neonikotinoide geschädigt werden
Weiterlesen

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Neonikotinoide als Pflanzenschutzmittel schaden Honigbienen

Neu entdeckter Mechanismus steht im Zusammenhang mit weltweitem Bienensterben
Weiterlesen


Wissenschaft


Universitäten


Neuerscheinungen