Erster Fall der Blauzungenkrankheit in der Schweiz
(29.10.2007) Die Blauzungenkrankheit wurde in der Schweiz in einem Rindviehbestand im Kanton Basel Stadt festgestellt.
Der Kantonstierarzt hat in Absprache mit dem Bundesamt für Veterinärwesen Sofortmassnahmen auf dem betroffenen Bestand eingeleitet. Eine Schutzzone von 20 km wird um den betroffenen Betrieb errichtet werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche der Wiederkäuer und für den Menschen ungefährlich.
In einem Rindviehbestand im Kanton Basel Stadt wurden 6 von 19 Rinder positiv auf die Blauzungenkrankheit getestet. Ein Tier, das schwere Krankheitssymptome zeigte, wurde eingeschläfert. Ab Montag wird eine Schutzzone von 20 Km um den betroffenen Bestand errichtet. Lebende Wiederkäuer dürfen die Schutzzone nicht verlassen - ausser zur direkten Schlachtung mit Genehmigung des Kantonstierarztes. Innerhalb der Schutzzone gibt es keine Einschränkungen im Tierverkehr.
Schutzmassnahmen vor den Mücken, die die Krankheit übertragen, müssen in der Schutzzone eingehalten werden, wie zum Beispiel das Aufstallen der Tiere eine Stunde vor der Dämmerung. Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Tierseuche durch Vermeidung von Tierbewegungen in die übrige Schweiz und durch Begrenzung des Kontakts der Tiere mit Mücken einzudämmen.
Die Blauzungenkrankheit breitet sich seit 2006 in Deutschland, Belgium, Holland und Frankreich aus. Vor kurzem wurden auch Ausbrüche in England und Dänemark gemeldet. Auch in Lörrach, unmittelbar angrenzend an die Schweiz, wurden über das Wochenende Verdachtsfälle gemeldet. Angesichts der schnellen Ausbreitung der Krankheit in Europa in den letzten Wochen muss auch mit weiteren Fällen in der Schweiz gerechnet werden.
Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch kleine Mücken der Gattung Culicoides übertragen und befällt Wiederkäuer. Der gegenwärtig im Mitteleuropa verbreitete Virustyp führt sowohl bei Rindern wie auch bei Schafen und Ziegen zu Symptomen wie Lahmheit, vermehrtes Speicheln, Schwellungen am Kopf sowie offene Stellen im Maul. Verdächtige Krankheitssymptome müssen sofort dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
Auf www.bluetongue.ch sind weitergehende Informationen und ein Video über die Blauzungenkrankheit zu finden.