Ferkel erleiden vermeidbare Schmerzen durch die Kastration
(12.11.2007) Jährlich werden über 25 Millionen männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert. Das zur Zeit geltende Tierschutzgesetz erlaubt die betäubungslose Kastration bis zum 8. Lebenstag. Die Tiere erleiden bei dieser Prozedur nicht unerhebliche Schmerzen.
Durch die Kastration wird der Ebergeruch in Fleisch und Fett der geschlachteten Masttiere, der als ekelerregend empfunden wird sicher verhindert. Insofern war die Kastration ein vernünftiger Grund, solange es keine Alternative dazu gab.
Verbrauchergewohnheiten stehen einer Schlachtung von Ebern vor Eintritt der Geschlechtsreife entgegen. Unterschiedliche Varianten der Schmerzvermeidung bzw. -reduzierung wurden wissenschaftlich untersucht. Sowohl lokale Betäubung als auch Narkosen, wie sie beim Menschen routinemäßig angewendet werden, erwiesen sich als nicht geeignet, weil sie nur bedingt Schmerz reduzieren bzw. mit einem hohen apparativen und personellen Aufwand verbunden sind.
Es gibt jedoch eine Methode, die den Ebergeruch durch eine zweimalige Impfung sicher verhindert und somit die Kastration überflüssig macht. Als ökonomisch bedeutsamer Nebeneffekt ergibt sich ein höherer Fleischansatz und eine bessere Futterverwertung der männlichen Tiere. Der Impfstoff ist bisher in 15 Ländern zugelassen, mit der Zulassung für alle EU-Staaten ist im Laufe des Jahres 2008 zu rechnen.
Es besteht somit kein vernünftiger Grund, Eberferkeln durch die Kastration Leiden und Schmerzen zuzufügen.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. befürwortet nachdrücklich die Methode der immunologischen Unterbindung des Ebergeruches als praxisrelevante und sinnvolle Alternative zur Ferkelkastration.
Sie fordert den Gesetzgeber daher auf, die Ausnahmeregelung für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel bis zum 8. Lebenstag(Tierschutzgesetz § 5 Abs. 3, Nr. 1a) unverzüglich aufzuheben!