EU-Parlament entscheidet für den Erhalt der Homöopathie für die Therapie von Tieren
Über die EU-Tierarzneimittel-Verordnung COM (2014) 558 wurde am 10.03.2016 im EU-Parlament abgestimmt. Der Schwerpunkt liegt zwar auf dem Umgang mit Antibiotika und Antibiotika-Resistenzen. Doch stand auch die legale Anwendung von homöopathischen Einzelmitteln zur Therapie von Tieren zur Diskussion.
Bisher dürfen homöopathische Einzelmittel, die für den Menschen registriert sind mit bestimmten Einschränkungen auch am Tier angewendet werden. Die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung sah in ihrer ursprünglichen Fassung eine zusätzliche Registrierung für die Veterinärmedizin vor.
Das hätte das „Aus“ für viele homöopathische Mittel in der Behandlung von Tieren bedeutet, da die meisten Hersteller aufgrund der Kosten keine Registrierung für die Veterinärmedizin vorgenommen hätten.
Bei der Abstimmung im EU-Parlament am 10.03.2016 folgte die Mehrheit der Abgeordneten einem Änderungsantrag von Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, so dass es für homöopathische Arzneimittel in der EU-Verordnung nicht zu weiter erschwerten Anwendungsbedingungen kommen wird.
Wir danken allen die sich für diesen Änderungsantrag eingesetzt haben. Die Kooperation von GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.), IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy), ECH (European Committe for Homeopathy) und EUROCAM (European CAM Stakeholder Group) hat ein Arbeitspapier verfasst und die EU-Abgeordneten intensiv informiert.
Dies ist jedoch nur ein Teilerfolg im Hinblick darauf, dass weitere naturheilkundliche Therapierichtungen in der EU-Tierarzneimittel-Verordnung noch nicht ausreichend geregelt sind. Die GGTM will, dass die Vielfalt regulationsmedizinischer Therapiemöglichkeiten bei Tieren EU-weit erhalten bleibt.
Gerade im Hinblick auf das Problem der Antibiotika-Resistenzen ist es dringend notwendig, neue Konzepte unter Einbeziehung regulationsmedizinischer/naturheilkundlicher Therapieformen wie z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie und vieler mehr zu entwickeln.
Daher bedarf es in nächster Zeit weiterer massiver Anstrengungen, sich für solche Regelungen einzusetzen, die einen legalen Einsatz von Naturheilverfahren/ Regulationsmedizin bei Tieren ermöglichen, insbesondere auch in der Lebensmittelproduktion.
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