Arznei oder Lebensmittel: Einstufung von pflanzlichen Stoffen wird leichter

(11.09.2014) Das Deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. September eine Stoffliste für Pflanzen und Pflanzenteile vorgestellt. Vertreter verschiedener Bundesbehörden und der Bundesländer hatten in den vergangenen Jahren das 170-seitige Werk erarbeitet.

Mit seiner Hilfe soll die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen als Zutaten in Lebensmitteln und deren Abgrenzung von Arzneimitteln erleichtert werden.

In seinem Grußwort würdigte der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky, die deutsche Stoffliste: „Ich bin mir sicher, dass mit der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ein ganz wichtiger Meilenstein für die Beurteilung von Pflanzen und Pflanzenteilen erreicht wurde“.


Ginkgoblätter

„Die Sachverständigen von den Behörden der Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern versprechen sich von der Stoffliste eine wertvolle Hilfe bei der Einstufung und Bewertung von Pflanzen und Pflanzenteilen als Zutaten in Lebensmitteln“, erklärte Friedrich Gründig, Vorsitzender des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger.

Er schränkte aber auch ein: „Mit der Stoffliste werden ganz sicher nicht alle Probleme in der Beurteilung von Borderline-Produkten gelöst werden können.“ „Pflanzen, von denen bei der Verwendung in Lebensmitteln Risiken ausgehen könnten, sollten vor der Vermarktung wissenschaftlich bewertet werden“, sagte Dr. Regina Schumann vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Die gesundheitlichen Bewertungen des BfR seien für die Kollegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung eine Basis für die Begutachtung von Lebensmitteln und zugleich ein erster Schritt im Harmonisierungsprozess auf europäischer Ebene.

Nicht selten fällt jedoch gerade die Abgrenzung von Lebensmittelprodukten, etwa aus dem Nahrungsergänzungsmittelbereich, zu Arzneimitteln schwer. Dr. Kerstin Stephan vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hob hervor, dass „wir mit der Stoffliste Verbrauchern, Behörden und Industrie auch mit Blick auf Arzneimittel eine praktische Hilfestellung bei Einstufungsfragen im unübersichtlichen Markt pflanzlicher Produkte bieten“.

Das erste Exemplar der Stoffliste, die auch in englischer Sprache verfügbar ist, übergab Dr. Tschiersky an Frau Dr. Bettina Hartwig vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Das Bundesministerium hatte die Erarbeitung einer deutschen Stoffliste initiiert. Dr. Hartwig betonte, dass mit der Erarbeitung dieser Stoffliste auch ein aktiver und konstruktiver Beitrag zu einer EU-weiten Harmonisierung dieses Rechtsbereiches geleistet werden soll.

Zunehmend werden Produkte in Verkehr gebracht, welche Pflanzen und Pflanzenteile oder Zubereitungen daraus enthalten, die bislang nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat verwendet wurden.

Dabei kann es sich um typische Arzneipflanzen wie Ginkgo und Ginseng oder um in Deutschland eher unbekannte exotische Pflanzen handeln.

Für Behörden, Lebensmittelunternehmer und Verbraucher stellt sich bei entsprechenden Produkten immer wieder die Frage, ob diese in Deutschland verkehrsfähig sind.

Die gemeinsame Stoffliste des Bundes und der Bundesländer wurde erstellt, um eine Einstufung und Beurteilung solcher Stoffe zu erleichtern und zu objektivieren.

Nachdem im Jahr 2010 der Entwurf der Stoffliste veröffentlicht und der Entscheidungsbaum vorgestellt wurde, der zu einer eindeutigen Klassifizierung und Zuordnung der gelisteten Stoffe geführt hat, konnten Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Die zahlreichen Kommentare wurden bei der Überarbeitung der Liste ebenso wie die neueste Rechtsprechung berücksichtigt. Auch Stofflisten anderer EU-Mitgliedstaaten und der Novel Food Katalog fanden Beachtung.

Die Stoffliste kann in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden:

www.bvl.bund.de/stoffliste_deu

www.bvl.bund.de/stoffliste_eng



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