EU-Behörden halten in Pferdefleisch nachgewiesenes Phenylbutazon für wenig bedenklich

(15.04.2013) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) gelangten in einer gemeinsamen Bewertung zu dem Schluss, dass das illegale Vorkommen von Phenylbutazon-Rückständen in Pferdefleisch aufgrund der niedrigen Expositionswahrscheinlichkeit und der insgesamt niedrigen Wahrscheinlichkeit von toxischen Wirkungen wenig bedenklich für Verbraucher ist.

EFSA und EMA bestätigen, dass es nicht möglich ist, unbedenkliche Konzentrationen für Phenylbutazon in Lebensmittelerzeugnissen tierischen Ursprungs festzulegen, und dass deshalb die Verwendung der Substanz in der Lebensmittelkette verboten bleiben sollte.

Im Rahmen ihres Mandats gaben EFSA und EMA eine Reihe von Empfehlungen, um das Risiko, dass diese Substanz in die Lebensmittelkette gelangt, weiter zu senken. Die Behörden schlagen vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit vor und unterstreichen die Notwendigkeit, die Überwachung und Meldung von Daten zum Vorkommen von Tierarzneimittel-Rückständen in lebenden Tieren und Lebensmittelerzeugnissen tierischen Ursprungs in der gesamten Europäischen Union (EU) zu verbessern.

Das Ersuchen der Europäischen Kommission um Beratung erfolgte aufgrund des jüngsten Nachweises von mit Pferdefleisch versetzten Rindfleischerzeugnissen und der Entdeckung des entzündungshemmenden Arzneimittels Phenylbutazon in Pferdeschlachtkörpern, die illegal in die Lebensmittelkette gelangten.

Phenylbutazon wurde von der EMA bereits 1997 bewertet, um Rückstandshöchstgehalte (MRL) in Lebensmittelerzeugnissen tierischen Ursprungs festzusetzen. Die seinerzeit vorliegenden Daten erlaubten keine Schlussfolgerung zu der Frage, welche Konzentration von Phenylbutazon in Lebensmitteln tierischen Ursprungs als unbedenklich betrachtet werden kann.

Da kein MRL-Wert festgelegt werden konnte, dürfen mit Phenylbutazon behandelte Tiere nicht in die Lebensmittelkette gelangen. Die Sachverständigen von EFSA und EMA berücksichtigten in ihrer gemeinsamen Risikobewertung alle derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, um die Toxizität von Phenylbutazon zu bewerten, und bestätigten erneut die früheren Schlussfolgerungen.

EFSA und EMA ermittelten die von Phenylbutazon ausgehenden Gesundheitsgefahren und bewerteten, ob die Exposition der Verbraucher gegenüber dieser Substanz durch das illegale Vorkommen in Pferdefleisch bedenklich sein könnte.

Phenylbutazon wird in der Humanmedizin gelegentlich zur Behandlung von Patienten mit schwerer rheumatoider Arthritis eingesetzt und wird mit dem seltenen Auftreten von aplastischer Anämie im Zusammenhang gebracht. Diese Blutkrankheit wurde bei 1 von 30.000 behandelten Patienten beobachtet.

Laut dem Bericht von EFSA und EMA ist es wenig wahrscheinlich, dass eine veranlagte Person mit dem Arzneimittel kontaminiertes Pferdefleisch verzehrt und diese Erkrankung entwickelt – die entsprechende Wahrscheinlichkeit liegt im Bereich zwischen 2 zu einer Billion und 1 zu 100 Millionen.

Diese Schätzung berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit einer Exposition der Verbraucher gegenüber Phenylbutazon an einem gegebenen Tag sowohl durch den Verzehr von Pferdefleisch selbst als auch von Rindfleischerzeugnissen, die mit Pferdefleisch versetzt sind.

EFSA und EMA stellten fest, dass eine Genotoxizität von Phenylbutazon (d.h, die Möglichkeit einer Schädigung der menschlichen DNA) zwar nicht auszuschließen, aber als unwahrscheinlich zu betrachten ist.

Außerdem gelangte der Bericht zu dem Schluss, dass angesichts des als selten einzuschätzenden Verzehrs von Pferdefleisch, das Phenylbutazon-Rückstände enthält (konsumiert als Pferdefleisch selbst oder in mit Pferdefleisch versetzten Rindfleischerzeugnissen), sowie der geschätzten niedrigen Konzentrationen des Arzneimittels, denen Verbraucher durch die Nahrung ausgesetzt sein könnten, das Risiko einer Kanzerogenität sehr wenig bedenklich ist.

Bei der Abschätzung der möglichen Konzentrationen von Phenylbutazon in Lebensmitteln berücksichtigten die Wissenschaftler die höchste Konzentration des Arzneimittels, die im Rahmen des von den Mitgliedstaaten durchgeführten Testprogramms gemeldet wurde.

Rückverfolgbarkeit und Überwachung

EFSA und EMA leisteten Beratung, um das Risiko für die Verbraucher durch das illegale Vorkommen von Phenylbutazon in Pferdefleisch weiter zu senken. Als EU-weite Maßnahmen werden unter anderem die Einführung eines zuverlässigen Identifizierungssystems für Pferde und andere Einhufer, die Harmonisierung der Kontrollen auf Phenylbutazon und die verbesserte Meldung von Überwachungsdaten zu dessen möglichem Vorkommen in Lebensmitteln vorgeschlagen. Dieser letztgenannte Vorschlag entspricht einer Empfehlung der EFSA in ihrem jüngsten Bericht über Rückstände von Tierarzneimitteln.




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