Änderung der EU-Naturschutzrichtlinien: Schutz von 234 Vogelarten gefährdet

(06.05.2016) Am 8. Juni will die EU-Kommission beraten, ob sie die EU-Naturschutzrichtlinien ändert. Dabei geht es auch darum, ob bislang geschützte Tierarten wieder gejagt werden dürfen: Mindestens 234 Vogelarten, darunter Rotkehlchen, Weißstorch und Habicht, könnten dann ihren Schutz in der EU verlieren.

Einflussreiche Lobbys aus dem Agrar- und Forstbereich erhoffen sich von einer Änderung der EU-Naturschutzrichtlinien mehr Freiheiten. In einem im Februar bekannt gewordenen Papier schlagen deutsche Landnutzerverbände unter anderem vor, dass künftig nicht mehr alle 451 wild vorkommenden Vogelarten unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen sollten, sondern nur noch besonders Bedrohte.

Verlierer wären mindestens die 234 Arten – darunter viele Zugvögel – die als "nicht vom Aussterben bedroht" gelten. Diese könnten dann nach Belieben der Regierungen, z.B. von Malta, Zypern, aber auch den deutschen Bundesländern, wieder zum Abschuss freigegeben werden.

Daher ruft der NABU bis zum Pfingstmontag zu einer Protestaktion in den sozialen Medien auf. Sie richtet sich an den zuständigen EU-Kommissar Karmenu Vella, sich dem Lobbydruck nicht zu beugen, sondern statt dessen mehr für die Durchsetzung und Finanzierung der bestehenden Naturschutzrichtlinien zu tun.



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