Schweinswale können besser vor Lärm geschützt werden
(06.01.2014) Zum 1. Dezember 2013 hat das Bundesumweltministerium ein Konzept zum Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der Nordsee erlassen.
Das Konzept gilt innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und sieht Leitlinien für die Bewertung von Schalleinwirkungen durch das Bundesamt für Naturschutz vor (www.bfn.de/0319_windenergienutzung_offshore.html).
Das Konzept beruht auf der fachlichen Aufarbeitung zur Ökologie der Schweinswale und deren Empfindlichkeit gegenüber Schallereignissen durch das Bundesamt für Naturschutz.
Die aktuell verfügbaren Lärmschutztechniken sind imstande, den durch die Rammung von Offshore-Windkraftanlagen entstehenden Schall deutlich zu verringern. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebene Studie "Entwicklung schallminimierender Maßnahmen beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen 2013".
Anlass und Hintergrund für die Studie sind die erheblichen Emissionen an Unterwasserschall, wie sie bei der Rammung der Fundamente von Offshore-Windenergieanlagen entstehen.
Dieser Lärm stellt eine Gefahr insbesondere für Meeressäugetiere, wie die geschützten Schweinswale, dar. "Wirksamer Lärmschutz beim Bau von Windkraftanlagen, beispielsweise durch die Verwendung schallmindernder Blasenschleier oder Hüllrohre, ist machbar und zur Sicherstellung eines naturverträglichen Ausbaus der Offshore-Windenergie sowie vielfach auch zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben unerlässlich", so BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
"Es ist notwendig, das ohnehin stark beeinträchtigte Ökosystem Meer nicht noch weiter zu belasten und die verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, den Baulärm so weit wie möglich zu vermindern bzw. durch alternative Gründungstechniken zu vermeiden."
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für bestimmte streng geschützte Arten wie den Schweinswal ein Verbot von erheblichen Beeinträchtigungen vor.
In der Studie werden sowohl Schallminderungsverfahren für gerammte Tiefgründungen von Fundamenten für Offshore-Windenergieanlagen als auch alternative schallarme Gründungsvarianten vorgestellt und analysiert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit den verfügbaren Lärmschutztechniken eine deutliche Reduzierung des Baulärms möglich ist.
BfN-Präsidentin Beate Jessel plädiert dafür, "auch und vor allem Gründungstechniken für Windkraftanlagen zu entwickeln und einzusetzen, die den Lärm erst gar nicht entstehen lassen". Laut der Studie zählen hierzu beispielsweise Schwergewichtsgründungen, schwimmende Fundamente und in naher Zukunft gebohrte Fundamente.
"Solche schallarmen Alternativen sind auch unter den oft schwierigen Offshore-Bedingungen, bei denen Wetter und jahreszeitlich bedingte äußere Umstände den Bauarbeiten Grenzen setzen, grundsätzlich verfügbar.
Auch wenn es weiterhin großer Anstrengungen bedarf, damit sich diese Verfahren gegenüber den herkömmlichen gerammten Tiefgründungen durchsetzen, konnte nun gezeigt werden, dass viele Projekte in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt wurden", so die BfN-Präsidentin.
Deutschland übernimmt inzwischen international eine Vorreiterrolle beim Unterwasser-Schallschutz. Die Schallproblematik bei der Rammung der Offshore-Fundamente nimmt sowohl im europäischen Ausland als auch z.B. in den USA zunehmend an Bedeutung. Daher steht die Schallschutz-Studie nun auch in einer englischsprachigen Fassung zur Verfügung.
Beide Fassungen sind auf der BfN-Website unter www.bfn.de/0314_meeres-kuesten_naturschutz.html als Download verfügbar.