Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Tierversuchsverbot für Kosmetik bleibt
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die vom Europäischen Gerichtshof ausgesprochene Abweisung der Klage der französischen Regierung (C-244/03). Damit ist der Versuch, das Tierversuchs- und Vermarktungsverbot von in Tierversuchen getesteten Kosmetika zu kippen, endgültig fehlgeschlagen.
Die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission sollten nun die reibungslose Umsetzung der zeitlich abgestuften Tierversuchsverbote veranlassen. Auch die Forschung tierversuchsfreier Methoden für die Sicherheitsprüfungen von Chemikalien, also auch kosmetischer Inhaltsstoffe, muss intensiviert werden.
Kurze Zeit nachdem Europäisches Parlament und Europäischer Rat im Jahr 2003 der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie zugestimmt hatten, reichte die französische Regierung Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union ein.
Selbst die gefundenen Minimalkompromisse, wie das EU-weite Tierversuchsverbot für die Entwicklung von Kosmetika ab 2009 und das Vermarktungsverbot von in Drittländern getesteten Kosmetika ab 2013 gingen der französischen Regierung zu weit. Sie forderte daher die Streichung der entsprechenden Richtlinien-Paragraphen. Der Europäische Gerichtshof wies nun die Klage zurück, da die Annullierung des Tierversuchs- und Vermarktungsverbotes den Wesensgehalt der Richtlinie verändern würde.
Durch die Abweisung der Klage wurden die Inhalte der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie nochmals bestätigt. Trotzdem wird es noch etliche Jahre dauern, bis Tierversuche im Bereich Kosmetik endlich abgeschafft sind. Der Deutscher Tierschutzbund rät daher, sich beim Kauf von Kosmetika an der Kosmetik-Positivliste zu orientieren. Diese führt ausschließlich Kosmetikfirmen, die seit 1979 vollständig auf die Durchführung von Tierversuchen und auf die Verwendung von Rohstoffen, die nach diesem Datum in Tierversuchen geprüft wurden, verzichten.
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