BfN veröffentlicht Empfehlungen für eine artenschutzgerechte Bewirtschaftung
(16.03.2011) Viele Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kommen in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten vor.
Um diese Arten angemessen bei der Bewirtschaftung auf diesen Flächen zu berücksichtigen, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Mit dem Internethandbuch stellt das BfN verständliche Informationen und Empfehlungen für die land-, forst- und fischereiliche Bewirtschaftung von Flächen, auf denen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie vorkommen, bereit.
Mit diesem Handbuch sollen Land- und Teichwirte, Winzer und Förster aber auch Naturschutzbehörden und -verbände eine Handreichung für eine verträgliche Bewirtschaftung erhalten, die Rücksicht auf die besonders gefährdeten Arten in der Europäischen Union nimmt. sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Insgesamt 137 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen in Deutschland vor und sind deshalb nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Eine Vielzahl an Praktikern und Experten haben an dem Internethandbuch mitgearbeitet, um ein Informationen aus ganz Deutschland zusammen zu tragen.
Die Steckbriefe enthalten Fotos, Beschreibungen und v. a. Informationen zur konkreten Bewirtschaftung und Pflege ihrer Lebensräume.
www.ffh-anhang4.bfn.de
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